Grundsätzlich benötigt jeder Pferdebesitzer eine Pferdehaftpflichtversicherung. Sie ist genauso notwendig, wie die Haftpflichtversicherung im privaten Bereich. Unsere Pferdehaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihr Pferd vor unberechtigten Forderungen. Gleichzeitig übernimmt sie finanziell alle Schäden, die ein Pferd verursachen kann.
Die Haftung des Pferdebesitzers für sein Pferd
Ein Pferdebesitzer wird für jeden Schaden, den sein Pferd verursacht, zur Verantwortung gezogen und haftet auch finanziell. Dabei unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Arten von Schäden:
– Vermögensschaden,
– Sachschaden,
– Personenschaden.
Pferde sind sehr sensible und reaktionsschnelle Tiere. Es genügen manchmal schon geringfügige Änderungen im Tagesablauf, um ungewöhnliche Reaktionen zu provozieren. So kann ein Pferd bei der Pflege ausschlagen und den Pfleger oder eine Reitbeteiligung dabei verletzen. Ein Pferd kann auf der Wiese oder im Offenstall mit anderen Pferden eine Auseinandersetzung haben und in diesem Zusammenhang ein anderes Pferd beißen oder treten. Beim Ausritt kann ein Pferd an der Straße scheuen und einen Verkehrsunfall verursachen. Pferde können auch aus ihrer Stallung oder von ihrer Koppel ausbrechen. Freilaufende Pferde können diverse Schäden anrichten. Pferde sind ein wunderbares Hobby und machen ihrem Besitzer viel Freude im Umgang und in der Arbeit mit ihnen. Trotzdem kann es blitzschnell dazu kommen, dass Ihr Pferd einen Schaden verursacht, der gerade bei Personenschäden schnell die Millionenhöhe überschreiten kann. Deshalb gibt es nur die Möglichkeit das Pferd ausreichend zu versichern, um nicht als Pferdebesitzer plötzlich am finanziellen Abgrund zu stehen, weil man Schadensforderungen nicht mehr begleichen kann.
Die Pferdehaftpflichtversicherung reguliert entstandene Schäden
Sie reiten mit ihrem Pferd die Straße entlang. Auf einmal erklingt ein für das Pferd ungewohntes Geräusch, wie beispielsweise ein lauter Hupton. Das Pferd erschrickt sich, scheut und in genau diesem Moment kommt Ihnen ein Auto entgegen. Das Pferd springt vor das Auto, der Fahrer muss ausweichen und fährt gegen einen Baum. Der Fahrer ist verletzt und das Auto hat einen Totalschaden. Nun ist es der Pferdebesitzer, der für diese Schäden haftet. Wäre er nicht versichert, müsste er sämtliche aus diesem Unfall entstehenden finanziellen Forderungen privat begleichen. Ist der Pferdebesitzer versichert, so wird nach diesem Ereignis die Pferdehaftpflichtversicherung aktiv. Zunächst prüfen sie den Hergang und damit die Berechtigung der entstandenen Forderungen. Dann übernimmt die Haftpflichtversicherung die entstandenen Schadenskosten am PKW sowie die finanziellen Forderungen aus dem Personenschaden des Fahrers.
Unsere Pferdehaftpflichtversicherung bietet Ihnen eine Deckungssumme bis zu 20 Millionen Euro. Wäre nicht der Besitzer der Reiter, so wären Sie trotzdem versichert und auch mit Reitbeteiligungen auf der sicheren Seite.
Be First To Comment
Related Post
Leave Your Comments Below