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Bausparen als Alternative zum Sparkonto

Artikel von Anja | Mittwoch, 23. Juli 2014
Kategorie: Bausparen       

Die heutige Finanzwelt ist schnelllebig und oft undurchsichtig. Deshalb scheuen Sparer die unsicheren Anlagen und hoffen auf solide Renditen zu sicheren Konditionen. Das Sparkonto ist immer die beliebteste Art und Weise sein Geld zu sparen, allerdings bekommt man nur noch sehr wenig Zinsen. Deswegen wird im folgenden Artikel das Bausparen als Alternative vorgeschlagen.
Warum sind Sparkonten nicht mehr die beste Option? …mehr

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Kündigung der Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf

Artikel von Anja | Mittwoch, 2. Juli 2014
Kategorie: Wohngebäude       

Manchmal ist es erforderlich, sein Haus zu verkaufen. Vielleicht möchte man es ja auch verkaufen. Doch was passiert dann mit der Wohngebäudeversicherung, die doch immer automatisch vom Konto des Wohneigentümers abgezogen wurde.

Eine Möglichkeit ist, die Wohngebäudeversicherung einfach schriftlich zu kündigen.

Wichtig ist, dass eine ordentliche Kündigung bis spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf beim Versicherer vorliegen muss – ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch für ein Jahr weiter. …mehr

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Senkung des Garantiezinssatzes bei der Lebensversicherung

Artikel von Anja | Freitag, 13. Juni 2014
Kategorie: Lebensversicherung       

Das Bundeskabinett hat die Absenkung des sogenannten Garantiezinses von jetzt 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent ab 2015 im Rahmen des Reformpakets zur Stabilisierung der Lebensversicherer auf den Weg gebracht. Damit wird der Garantiezins seit dem Jahr 2000 zum fünften Mal abgesenkt. Kunden der Lebensversicherung sind nun verunsichert. Was bedeutet die Senkung des Zinssatzes für Verbraucher?

Was versteht man unter dem Begriff Garantiezins?
Mit dem Garantiezins ist eigentlich der „Höchstrechnungszins“ gemeint. Dabei handelt es sich um eine Vorgabe vom Gesetzgeber bis zur welcher Höhe Lebensversicherungen eine Verzinsung des angesparten Kapitals garantieren dürfen. …mehr

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Versicherung nach Schadensfall kündigen

Artikel von Anja | Mittwoch, 4. Juni 2014
Kategorie: VVG-Reform       

Wer eine Versicherung kündigen möchte, der muss zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung entwscheiden. Versicherungen können ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Dies geschieht schriftlich, spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Versicherung. Manche Versicherungen kann man jedoch auch außerordentlich nach einem Schaden kündigen.

Welche Versicherungen nach einem Schadensfall gekündigt werden können:

Haftpflichtversicherung
Wird die Leistung nach einem Schadensfall vom Versicherer zugesagt, dann kann innerhalb von vier Wochen die Haftpflichtversicherung sofort oder zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Hausratsversicherung/Gebäudeversicherung
Binnen einem Monat ab Schadensmeldung kann diese Versicherung mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Denn hierbei ist es nicht relevant, ob der Schaden reguliert wurde oder abgelehnt wird. Manche Versicherer schreiben in ihren Bedingungen auch, dasss der Vertrag mit einer Frisr von 4 Wochen nach Regulierung / Ablehnung gekündigt werden kann. Dann mit sofortiger Wirkung. Jedoch stehen dem Versicherten dann die Beiträge bis zur Hauptfälligkeit des Vertrages nicht mehr zu. …mehr

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Wo melde ich einen Versicherungsschaden?

Artikel von Anja | Mittwoch, 28. Mai 2014
Kategorie: VVG-Reform       

Im BGB ist vermerkt, dass die für einen Schadensfall verantwortliche Person dem Geschädigten zum finanziellen Ersatz des Schadens und aller daraus resultierenden Kosten verpflichtet ist. Bei einer dementsprechend abgeschlossenen Police übernehmen diese Kosten Versicherungen. Nun gilt es im Falle der Meldung eines solchen Schadens bei der Versicherungsagentur, verschiedene Hinweise und Richtlinien zu beachten.

Das Ausmaß der Leistungen des Versicherers variiert je nach Art des Kontrakts und sind häufig an bestimmte Regularien gekoppelt, daher sollte bei einer geplanten Inanspruchnahme zuerst der Vertragswortlaut überprüft werden. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Frage, wann die lückenlose Meldung des Schadens der Versicherung vorzuliegen hat. Sollte keine exakte Zeitangabe vermerkt sein, ist eine unverzügliche Meldung am Folgetag, zumindest jedoch im Laufe einer Woche anzuraten. …mehr

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Bausparen vs Rentenversicherung, wer gewinnt?

Artikel von Anja | Donnerstag, 22. Mai 2014
Kategorie: Bausparen       

Bausparen, eine private Rentenversicherung oder doch ein ganz anderes Modell? In Zeiten der Niedrigzinsen stellt sich diese Frage für immer mehr Bürger. Unsicherheit herrscht dabei insbesondere darüber, welche Variante die besten Zinsen bringen und was sich am meisten lohnt, um für das Alter vorzusorgen.

Kampf durch den Tarifdschungel

Die Suche nach der richtigen Vorsorge wird durch die Vielzahl an unterschiedlichen Tarifen noch deutlich schwieriger. Allein bei den Bausparverträgen werden gewöhnlich Standardtarife, Schnellspartarife, Langzeittarife und variable Tarife angeboten. Darüber hinaus gibt es auch noch zahlreiche Spezialtarife. Der große Vorteil eines jeden Bausparvertrags liegt darin, dass die Sparer steuerlich geförderte vermögenswirksame Leistungen erhalten. Diese bestehen aus einer Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie. …mehr

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Wechsel in der Kfz Versicherung

Artikel von Anja | Samstag, 22. Dezember 2012
Kategorie: Allgemein, Kfz-Versicherung       

Alljährlich einmal im Jahr hat der Autofahrer das Recht, zum Jahreswechsel seine Kfz Versicherung kündigen zu können, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Die Frist für die Kündigung läuft meistens zum 30. November ab, wenn der Vertrag die Hauptfälligkeit 01.01. besitzt. Wer allerdings dieses wichtige Datum versäumt hat, muss dennoch nicht verzweifeln, falls seine bisherige Autoversicherung die Tarife für das kommende Jahr erhöht hat. Möglich wird dies durch das Sonderkündigungsrecht, welches jedem Autofahrer zusteht. Hierbei muss jedoch die Tatsache gegeben sein, dass sich die Leistungen mit der Erhöhung nicht verbessert haben. Wer eine Beitragserhöhung von seinem Kfz-Versicherer erhalten hat, kann dann innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung die Kündigung in schriftlicher Form aussprechen. Ein weiterer Grund für einen Wechsel zu einem anderen Versicherer liegt dann vor, wenn das Fahrzeug gewechselt wird. Dann erlischt mit der Abmeldung auch automatisch die Kfz Versicherung und der Autofahrer erhält automatisch das Recht, für sein nächstes Fahrzeug einen anderen Versicherer auswählen zu können.

 

wechsel der KFZ Versicherung

Bild: Kfz Versicherung © Schlierner – Fotolia

Bevor allerdings eine Kündigung nach einer Beitragserhöhung ausgesprochen wird, sollte sich der Halter nach einer neuen Kfz Versicherung umsehen, zu dem Tag an dem die Kündigung wirksam wird (in der Regel zum 01.01. eines Jahres), muss eine neue Kfz Versicherung bestehen. Ist dies nicht der Fall, ist das Bewegen des Fahrzeugs im Straßenverkehr nicht zugelassen, da im Falle eines Unfalls kein Haftpflichtschutz besteht. Daher ist es unbedingt notwendig, vorab einen Versicherungsvergleich anzustreben. Dieser ist kostenfrei über das Internet möglich, hier befinden sich zahlreiche Vergleichsseiten, die sich mit der Thematik befassen und darüber hinaus weitere, aktuelle Informationen zur Verfügung stellen.

 

Für einen adäquaten Vergleich der Kfz Versicherung sind die Fahrzeugdaten sowie persönlichen Daten anzugeben. Aufgrund der Angaben erscheint dann eine gut sortierte Aufstellung aller Versicherer, die in Frage kommen würden. Ein besonderes Augenmerk sollte den Leistungen gewidmet werden, denn gerade hier bestehen die Unterschiede. Es sollten zumindest die gleichen Leistungen vorhanden sein, wie sie auch vom bisherigen Versicherer gewährt werden.

 

Aber Achtung, ein persönlicher Ansprechpartner vor Ort ist auch einiges wert und sollte daher in der reinen Onlinewelt nicht vernachlässigt werden. Manchmal sind 2 Euro Mehrbeitrag es definitiv wert, dass der Berater am Telefon auch im Schadensfall zur Stelle ist. Denn eine Hotline kann in den meisten Fällen den persönlichen Draht nicht ersetzen.

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Unisex in der Lebensversicherung

Artikel von Anja | Dienstag, 27. November 2012
Kategorie: Allgemein, Lebensversicherung       

Mit dem 21. Dezember 2012 wird es bei neu abzuschließenden Versicherungsverträgen nur noch einen Tarif für Männer und Frauen geben. Der Europäische Gerichtshof hat die Diskriminierungen wegen der Trennung nach dem Geschlecht untersagt.

 

Aus diesem Grund verlangt die europäische Gleichstellungsrichtlinie nun die sogenannten Unisex-Tarife. Dadurch soll die Gleichberechtigung von Männern und Frauen auch im Bereich der Versicherungen sichergestellt werden. Über den Sinn oder Unsinn dieses Gesetzes lässt sich streiten, jedoch ist es beschlossen und bringt große Auswirkungen mit sich.

 

Die  Unisex-Tarife waren schon seit Dezember 2007 gefordert, aber eine Übergangsfrist hat bisher noch die unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen möglich gemacht. Betroffen von der Neuregelung sind alle Versicherungssparten, von der Kfz-Versicherung über die Krankenversicherung bis zur Lebensversicherung. Bereits bestehende Versicherungsverträge ändern sich dadurch aber nicht, ebenso wenig deren Beiträge. Auch Verträge die noch vor dem 21. Dezember abgeschlossen werden, haben nach Abschluss Bestandsschutz. Das könnte manchen dazu veranlassen, noch schnell eine Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um sich so die noch geltenden günstigeren Beiträge zu sichern.

Bei Neuverträgen, die ab dem 21. Dezember diesen Jahres abgeschlossen werden, müssen die Beiträge für Männer und Frauen gleich hoch sein, während bei schon laufenden Verträgen durchaus Unterschiede bestehen. So zahlen Frauen bei einer Risiko-Lebensversicherung bisher geringere Beiträge als Männer. Das liegt daran, dass nach der bisherigen Tarifkalkulation bei der Lebensversicherung die höhere Lebenserwartung der Frauen einberechnet wurde. Immerhin sterben Männer in Deutschland im Schnitt circa vier bis fünf Jahre früher als ihre weiblichen Zeitgenossen. Das darf bei der Kalkulation der Beiträge in Zukunft aber keine Rolle mehr spielen.

In Zukunft werden Frauen also höhere Beiträge für eine neue Risiko-Lebensversicherung zahlen müssen. Männer hingegen müssen mit deutlich abgesenkten Renditen in der privaten Altersvorsorge rechnen, da sie nun statistisch gesehen länger leben da sie Unisex (halb Mann, halb Frau) sind.

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Wechsel der Kfz Versicherung

Artikel von Anja | Dienstag, 6. November 2012
Kategorie: Allgemein, Kfz-Versicherung       

Zum Jahreswechsel denken viele Versicherungsnehmer über einen Wechsel der Kfz Versicherung zur Kosteneinsparung nach. Ein Vergleich ist dafür unerlässlich. Nicht nur der Beitragssatz sollte hierbei verglichen werden, ebenso wichtig sind die damit angebotenen Konditionen. Der Wechsel der Versicherung ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn der bestehende Vertrag gekündigt werden kann. Kündigungsmöglichkeiten gibt es gleich mehrere.

Als erstes sei hier die fristgerechte oder ordentliche Kündigung genannt. Mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres, welches in der Regel mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, kann hierbei die Kfz Versicherung beendet werden. Das bedeutet in den meisten Fällen, dass die Kündigung bis zum 30.11. bei dem Versicherer eingegangen sein muss.

lohnenswerter Wechsel der KFZ-Versicherung

lohnenswerter Wechsel der KFZ-Versicherung

Dass die Kfz Versicherung möglicherweise im November neue Tarife für das Folgejahr bekannt gibt, sollte bei der Wechseloption Berücksichtigung finden. Ein früherer Vergleich der Beitragssätze ist danach eventuell hinfällig. Eine neue ausgesuchte Kfz Versicherung ist vielleicht im Nachgang teurer als ursprünglich angenommen.

Als nächstes kann der Versicherungsnehmer bei Änderung des Beitrages oder der Konditionen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Nach Eingang der entsprechenden Mitteilung des Versicherers muss innerhalb eines Monats gekündigt werden. Normalerweise werden diese Änderungen vor Ablauf des Versicherungsjahres bekannt gegeben. Bei einer Mitteilung im ersten Monat des Versicherungsjahres ist sogar eine rückwirkende Kündigung möglich.

Der einfachste Wechsel der Kfz Versicherung bietet sich mit einem Fahrzeugwechsel. Das neue Gefährt wird hierbei sofort auf die neue Versicherung angemeldet. Im Gegenzug erlischt automatisch der Versicherungsschutz der alten Kfz Versicherung mit dem Abmelden des alten Fahrzeugs. Dabei entfallen die üblichen Kündigungsfristen.

Der Schadensfall bietet eine letzte Möglichkeit zum Versicherungswechsel. Hier haben sowohl Versicherungsnehmer als auch die Kfz Versicherung ein außergewöhnliches Kündigungsrecht. Dieses muss bis spätestens einen Monat nach Beendigung der Bearbeitung des Schadens ausgeübt werden.

Jedoch sollte berücksichtigt werden, dass die Restsumme des Versicherungsjahresbeitrages bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer nicht zurück erstattet wird. Lediglich die Kündigung durch den Versicherer erzeugt einen Anspruch auf Rückerstattung. Daher ist es in diesem Fall sinnvoller, die Kfz Versicherung fristgerecht zu kündigen.

Zu beachten ist in allen Fällen, dass bei Kündigung eines Vertrages mit einer Laufzeit unter einem Jahr, die Kfz Versicherung den Vertrag nachträglich mit einem teureren Kurztarif abrechnen kann. In diesem Fall wäre ein Wechsel nicht empfehlenswert.

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Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Artikel von Anja | Montag, 15. Oktober 2012
Kategorie: Krankenversicherung       

In Deutschland ist die Krankenversicherung als Teil des Gesundheitssystems eine Pflichtversicherung. Jeder Bürger muss krankenversichert sein, umgekehrt dürfen die Krankenkassen Aufnahmeanträge des infrage kommenden Personenkreises nicht ablehnen. Auch nach Einführung der Pflichtversicherung Anfang 2009 ist das zweigleisige Krankenversicherungssystem unverändert bestehen geblieben. Es besteht aus der gesetzlichen Krankenversicherung, der GKV und der privaten Krankenversicherung, kurz PKV.

Über Jahre hinweg müssen die PKV-Mitglieder jeweils zum Jahresbeginn mit einer Beitragsanpassung rechnen. Im Gegensatz zur GKV als Familienversicherung ist die PKV eine personenbezogene Krankenversicherung. Sie gliedert sich in einzelne Tarife, unter denen diejenigen für ambulante, stationäre und Zahnbehandlung Pflichttarife sind. Die privaten Krankenversicherer begründen ihre nahezu jährliche Anpassung mit den steigenden Kosten im gesamten Gesundheitssystem, und mt den gehobenen bis hohen Leistungsansprüchen der Versicherten. Je nach gewähltem Tarif sind die medizinischen Leistungen denen in der GKV gleichgestellt, oder sie liegen deutlich darüber.

Beitragsanpassungen werden für jeden Tarif einzeln geprüft und vorgenommen. In diesem Jahr kann davon beispielsweise nur der ambulante, im nächsten Jahr allein der stationäre Tarif davon betroffen sein. Unterm Strich erhöht sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung seit längerer Zeit kontinuierlich Jahr für Jahr. Die prozentuale Beitragsanpassung im Verhältnis zum laufenden Versicherungsjahr beträgt oftmals zehn, zwanzig Prozent oder noch mehr. Da sich das Einkommen der Versicherungsnehmer auch nicht annähernd gleich erhöht, stellt sich für viele unter ihnen die Frage, wie derartige Beitragsanpassungen im nächsten Jahr, aber auch in den kommenden Jahren bezahlt werden sollen.

Die Beitragsanpassung ist eine einseitige Entscheidung der privaten Krankenversicherung. Die lässt ihrerseits die Beitragserhöhung treuhänderisch prüfen. Zur Offenlegung der Berechnungsgrundlagen gegenüber dem Versicherten ist die PKV aus Datenschutzgründen nicht verpflichtet; sie sieht sich umgekehrt dazu nicht berechtigt. Der einzig mögliche Weg führt über eine Zivilklage gegen die PKV. Per Gerichtsbeschluss kann die Erstellung eines Sachverständigengutachtens erwirkt werden, in das auch der Versicherte als Kläger Einsicht hat. Hier werden eventuelle Fehler oder Unstimmigkeiten bei der Beitragsanpassung bewertet und festgestellt. Ein solches Gerichtsverfahren ist zeit- und kostenaufwändig, und nicht jeder verklagt gerne seine Krankenversicherung.

Im Laufe von Jahren oder Jahrzehnten hat die PKV für jeden einzelnen Versicherungsnehmer so genannte Altersrückstellungen angesammelt. Sie verringern im Alter den Monatsbeitrag und sind dann verloren, wenn die PKV gewechselt wird. Altersrückstellungen sind nicht von einer auf die andere PKV übertragbar. Allein aus diesem Grunde wird sich der Versicherungsnehmer bei einem Wechsel der Krankenversicherung finanziell nur ganz selten verbessern.
Überlegenswert ist ein Tarifwechsel im Rahmen der bestehenden privaten Krankenversicherung. Damit kann in vielen Fällen eine Beitragsreduktion erreicht werden, die sich jedoch auch auf den Leistungsumfang auswirkt. Der Privatversicherte nähert sich auf diese Weise Schritt für Schritt der Versorgung eines GKV-Versicherten. Letztendlich ist ein solcher Tarifwechsel keine Dauerlösung, sondern vielleicht ein- oder zweimal möglich.

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