Zum Beginn des neuen Jahres 2015 gibt es neue Beitragssätze der Krankenkassen. Diese sind zum 01.01.2015 gültig geworden.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse haben nun die Wahl, von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch zu machen. Die gesetzliche Krankenkasse kann demnach zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden. Würde man heute, am 12.01.2015, eine Kündigung schreiben, so wäre diese zum 31.03.2015 wirksam und man kann sich zum 01.04.2015 eine neue Krankenversicherung suchen.
Einen Vergleich zu machen, welche Krankenversicherung mit welchen Beitragssätzen klar kommt und vor allem was im Bereich alternativer Heilmethoden versichert ist, ist immer ein Vergleich wert. Einige Krankenkassen erstatten sogar schon Kosten der Zahnreinigung – wer das nicht weiß, der verschenkt eine Menge Geld.
Also vergleichen lohnt sich!
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