Im Rahmen des Versicherungsvertragsgesetzes müssen dem Versicherungsnehmer alle Dokumente schriftlich übergeben werden, damit ein Vertrag gültig wird. Hierzu zählt natürlich auch der Versicherungsschein. Erst dann, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein erhalten hat, beginnt die Widerrufsfrist. Schließt das Herrchen eines Labradors eine Hundehaftpflicht ab, so müssen ihm spätestens mit dem Versicherungsschein auch die Versicherungsbedingungen zugegangen sein. [...]