Wer sich mit Kündigungsmöglichkeiten von Versicherungsverträgen beschäftigt, der wird immer wieder mit der sogenannten Hauptfälligkeit eines Vertrages konfrontiert. Um einen Versicherungsvertrag fristgemäß und ordentlich zu kündigen, muss die Kündigung drei Monate vor der Hauptfälligkeit bei dem Versicherer eingegangen sein. Nur bei der Kfz-Versicherung reicht es, wenn die Kündigung einen Monat vor der Hauptfälligkeit beim Versicherer [...]