In Deutschland gilt ein neues Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG). Mit ihm sollen Renditezusagen für die Versicherungskunden gesichert werden. Auf der anderen Seite sinken der Garantiezins und die Reservebeteiligungen.
Die wichtigsten Änderungen des LVRG
Der Gesetzgeber musste reagieren: Analysten hatten berechnet, dass der überwiegende Teil der deutschen Lebensversicherer schon im Jahr 2023 nicht mehr in der Lage sein würde, die vormals geltenden gesetzlichen Eigenkapitalvorschriften zu erfüllen. Grund ist das allgemein niedrige Zinsniveau.
Das neue Gesetz befähigt finanzschwache Versicherungsunternehmen, die Beteiligungen ihrer Kunden an den sogenannten Bewertungsreserven einzuschränken. Andererseits steigt der Kundenanteil an den Risikoüberschüssen von vormals 75 Prozent auf 90 Prozent. Außerdem ist es den Versicherern untersagt, Dividenden an ihre Aktionäre auszuzahlen, wenn die den Kunden offerierten Garantien gefährdet sind.
Neukunden aufgepasst!
Für alle, die ab Januar 2015 einen neuen Lebensversicherungsvertrag abschließen wollen, wird der Garantiezins statt 1,75 Prozent nur noch 1,25 Prozent betragen. Damit wird die Attraktivität der Lebensversicherungen deutlich eingeschränkt. Riester- oder Rürup-Verträge werden dann zur Altersvorsorge zunehmend günstiger. Die staatlich geförderten Verträge müssen dabei keine Rentenversicherung sein. So gibt es beispielsweise für die Riester-Rente auch Bank- und Fondssparpläne.
Beschnittene Bewertungsreserven
Übersteigt der Marktwert der Kapitalanlagen der Versicherungsgesellschaften – beispielsweise Wertpapiere oder Immobilien – den Anschaffungspreis, entstehen Bewertungsreserven.
Im alten Gesetz war den Kunden eine 50-prozentige Beteiligung an den Bewertungsreserven zugesprochen worden. Jetzt dürfen die Versicherer die Beteiligungen streichen, wenn ihre Rückstellungen nicht ausreichen, die übrigen Garantiezusagen für alle anderen Versicherten zu garantieren.
Hier führt der Gesetzgeber die Generationengerechtigkeit als Grund an, denn auch in Zukunft sollen die zugesagten Leistungen erhalten bleiben. Weil Lebensversicherungen aber direkt individuelles Kapital ansparen und nicht etwa Vorsorgekapital für kommende Generationen bilden, mutet diese Begründung sonderbar an. Gleichzeitig gerät die Glaubwürdigkeit der Zusagen insgesamt ins Wanken – Beispiel ist die reduzierte Beteiligung an den Bewertungsreserven. Je nach Versicherungsunternehmen können den Versicherungskunden bedeutende Einbußen entstehen.
Mangelnde Transparenz
Bei kritischer Betrachtung mangelt es dem neuen Lebensversicherungsreformgesetz an Transparenz: Weil die Versicherer oft die Beteiligungen an den Bewertungsreserven mit Schlussüberschüssen vermengen, können Ansprüche nur schwer überprüft werden.
Be First To Comment
Related Post
Leave Your Comments Below