Das neue Lebensversicherungsreformgesetz wurde am 04.07.2014 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die historisch tiefen Zinsen, welche frühere Kalkulationen der Versicherer zunichtemachen und unter anderem eine Senkung des Garantiezinses ab 2015 auf dann 1,25 % erzwingen (bislang noch 1,75 %). Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz wird die Versicherungswirtschaft im aktuellen Zinsumfeld nachhaltig gestützt, jedoch sind negative Auswirkungen wie der gesunkene Garantiezins nicht zu übersehen.
Senkung des Garantiezinses, Halten von Bewertungsreserven
Der Garantiezins sinkt schon seit 1990, ab 2012 betrug er 1,75 %. Ab dem 1. Januar 2015 werden es 1,25 % sein, definiert unter dem § 2 Absatz 1 des neuen Gesetzes mit dem Titel “Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung”. Die Änderung betrifft nur Neuverträge, darüber hinaus übertreffen die Versicherer meistens den Garantiezins. Bewertungsreserven, also “Sicherheitsrückstellungen”, dürfen künftig nur noch eingeschränkt ausgeschüttet werden. Davon sind aktuell auslaufende Verträge am meisten betroffen, vor allem die Rückkaufwerte sinken.
Höhere Beteiligung an Risikoüberschüssen
Versicherer erwirtschaften traditionell Risikoüberschüsse über dem festgelegten Garantiezins, sie beteiligen ihre Versicherungsnehmer daran. Bislang betrug die Beteiligung für die Summe der Versicherten einer Gesellschaft 75 %, in Zukunft wird sie auf 90 % steigen. Damit werden die höher einbehaltenen Bewertungsreserven und der gesunkene Garantiezins wenigstens teilweise ausgeglichen. Das gesamte Lebensversicherungsreformgesetz soll auf diese Weise die Solvabilität der Versicherer stärken (also ihre finanzielle Substanz), ohne die Versicherungsnehmer allzu sehr zu benachteiligen.
Dividendenausschüttungen an Aktionäre werden begrenzt
Die Aktionäre der Gesellschaften müssen sich künftig einschränken, die Unternehmen dürfen nicht mehr so hohe Dividenden wie in den Vorjahren ausschütten. Vielmehr soll das Kapital zur Unternehmensstabilisierung gehalten werden, also wiederum die Solvabilität stärken. Damit im Zusammenhang steht die Verpflichtung zu höherer Kostentransparenz und einem strafferen Risikomanagement, das sogar in das Versicherungsaufsichtsgesetz inkludiert wurde (§ 55b Satz 1). Die Eingriffsbefugnisse der Versicherungsaufsicht wurden erweitert.
Auswirkungen und Fazit
Bestehende Verträge sind eher gering betroffen, denn die End-Überschüsse und der Garantiezins bleiben unangetastet (Bestandsschutz). Von Kündigungen raten Experten daher dringend ab, im Gegenteil: Wer sich später neu versichert, erhält schlechtere Konditionen. Die bisher gewohnten vier bis fünf Prozent Rendite auf eine kapitalbildende Lebensversicherung sind nicht mehr zu erwarten, dafür schafft das Lebensversicherungsreformgesetz – so das wichtigste Fazit – wieder mehr Sicherheit auch im gegenwärtigen Zinsumfeld bei dieser Form der Absicherung.
Be First To Comment
Related Post
Leave Your Comments Below