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Pferdehaftpflicht nach Beitragserhöhung kündigen - mit Vorlage

Artikel von Anja | Dienstag, 27. Juli 2010
Kategorie: Tierversicherung    Tags: Pferdehaftpflicht, Tierversicherung   

Wenn die Versicherungen den Beitrag erhöhen, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.

Zur Zeit erhöhen zum Beispiel die R+V und die WWK die Beiträge der Pferdehaftpflicht.  Wer also merkt, dass auf der Beitragsrechnung der Pferdeversicherung ein höherer Beitrag steht als im Vorjahr, der sollte schnell die Pferdehaftpflicht kündigen und sich eine günstige Pferdeversicherung mit hohen Leistungen suchen.

Hier gibt es beispielsweise eine günstige Pferdehaftpflicht für 63,53 Euro im Jahr (inkl. Steuer, 5Mio Deckungssumme, 150 Euro SB).

Vorlage zur Kündigung der Pferdehaftpflicht nach Beitragserhöhung:

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Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterhausen

Pfefferminzia
Pfefferminzstr. 1
54321 Pfefferminzhausen 

Kündigung Pferdehaftpflicht nach Beitragserhöhung 

Versicherungsscheinnummer: 123 456- 789                                   Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich fristgemäß nach Erhalt der Beitragsrechnung die obige Versicherung zur Hauptfälligkeit.

Bei meiner Kündigung beziehe ich mich auf mein außerordentliches Kündigungsrecht
gemäß § 31 VVG aufgrund der Beitragserhöhung.

Gleichzeitig entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung.

Ich bitte um Bestätigung der Kündigung.

Ich widerrufe hiermit sämtliche in der Vergangenheit abgegebenen Werbe- und Anruferlaubnisse mit sofortiger Wirkung, dies umfasst auch Rückwerbeversuche und Beratungen Ihrerseits. 

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

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Die günstigste Pferdehaftpflicht im Internet

Artikel von Anja | Dienstag, 27. Juli 2010
Kategorie: Tierversicherung    Tags: Pferdehaftpflicht, Tierversicherung   

pferd-versichert.de bietet die wohl günstigste Pferdehaftpflicht im Internet!

Pferdehalter finden bei pferd-versichert.de eine Pferdehaftpflicht, die bezüglich des Leistungsumfangs keine Wünsche offen lässt. Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind bis zu einer deckungssumme von 20 Millionen Euro in der Pferdeversicherung versichert und schützen den Pferdehalter damit vor unerwartet hohen Ansprüchen.

Der günstigste Jahresbeitrag der Pferdehaftpflicht liegt bei nur 63,53 Euro! Inklusive Versicherungssteuer!

Für diesen günstigen Jahresbeitrag der Pferdehaftpflicht erhält der Pferdehalter Versicherungsschutz z. B. in folgenden Situationen:

- die Reitbeteiligung stürzt vom Pferd
- Krankenkassen machen Regressansprüche geltend
- der Pferdehalter ist gelegentlich als Reitlehrer tätig, woraus ein Schaden entsteht
- geliehene Reitutensilien werden beschädigt
- der Reiter reitet ohne Helm und verursacht einen Schaden
- das Pferd tritt auf der Weide ein anderes Pferd
- das in der Pferdeversicherung versicherte Pferd tritt ein anderes Pferd auf der Weide

Dies und vieles mehr ist in der günstigen Pferdehaftpflicht bis 20 Millionen Euro versichert.

Schnell online den Tarif der Pferdehaftpflicht vergleichen.

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Urlaubszeit, Reisezeit - was geschieht, wenn das Gepäck weg ist?

Artikel von Anja | Freitag, 16. Juli 2010
Kategorie: Hausratversicherung    Tags: Hausratversicherung   

Der Urlaub ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Umso größer ist der Schreck, wenn im Urlaub das Gepäck verschwindet. Egal ob durch einen Diebstahl auf dem Weg zum Hotel, einen Einbruch ins Hotelzimmer oder weil ein Koffer nach der Landung am Flughafen verschwunden bleibt: Es bleibt immerhin der kleine Trost, dass unter bestimmten Umständen ein Teil oder möglicherweise sogar der gesamte Schaden ersetzt wird…

Im für den Urlauber günstigsten Fall übernimmt seine Hausratversicherung den Schaden und bezahlt den Neuwert der gestohlenen Gegenstände, also den Wiederbeschaffungspreis. Die meisten Hausratversicherungen schützen den Hausrat auch während eines Urlaubs von bis zu 3 Monaten, meist bis zu einer Obergrenze von 10.000 Euro. Für Bargeld und Wertsachen gelten dabei je nach Versicherungsbedingungen niedrigere Höchstgrenzen.

Ein Einbruchdiebstahl aus einem Gebäude ist von der Hausratversicherung ebenso abgedeckt wie ein Raub, ein einfacher Diebstahl hingegen nicht. Die Hausratversicherung zahlt also beispielsweise, wenn ein Koffer aus dem Hotelzimmer entwendet wird, oder wenn einem Kunden eine Handtasche mit Gewalt entrissen wird. Für eine Tasche, die am Strand gestohlen wird, während der Kunde im Meer badet, zahlt die Versicherung hingegen ebenso wenig wie für einen Geldbeutel, den ein Taschendieb ohne Gewaltanwendung gestohlen hat.

Rechtzeitig vor Urlaubsbeginn lohnt sich also ein Blick in den Versicherungsschein um zu sehen, ob und zu welchen Bedingungen die eigene Hausratversicherung auch im Urlaub gilt.

Vom Abschluss einer speziellen Reisegepäckversicherung raten die Experten der Verbraucherzentralen hingegen ab. Reisegepäckversicherungen übernehmen einen Schaden nicht oder nur teilweise, wenn das Gepäck nicht gründlich beaufsichtigt wurde. Zudem schließen sie Bargeld und Wertsachen meist ganz oder teilweise aus und bezahlen nur den Zeitwert der verlorenen Gegenstände, der deutlich niedriger sein kann als der von der Hausratversicherung ersetzte Neuwert.

Wenn das Gepäck auf dem Hin- oder Rückflug zum oder vom Urlaubsort verloren geht, ist die Fluggesellschaft oder bei Pauschalreisenden der Reiseveranstalter zu Schadenersatz verpflichtet, nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs allerdings nur bis zu einer Höhe von 1.300 Euro. Alle darüber hinausgehenden Kosten trägt der Urlauber selbst.

In allen Fällen muss der Gepäckverlust sofort und möglichst schriftlich beim Versicherer, bei der Fluggesellschaft oder beim Reiseveranstalter angezeigt werden. Bei einem Raub oder Diebstahl muss zudem eine Anzeige bei der am Urlaubsort zuständigen Behörde erfolgen.

Auch wenn das abhanden gekommene Gepäck der Urlaubsfreude zunächst einen Dämpfer versetzt, ist es doch tröstlich zu wissen, dass der entstandene Schaden unter gewissen Umständen ganz oder teilweise ersetzt wird…

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Hundehaftpflicht sollte Pflicht sein

Artikel von Anja | Donnerstag, 8. Juli 2010
Kategorie: Tierversicherung    Tags: Hundehaftpflicht, Tierversicherung   

Warum man sich als Hundebesitzer eine Hundehaftpflicht zulegen sollte, möchte ich in diesem Bericht erläutern.

Eine Tierversicherung, welche Haftpflichtschäden abdeckt, gibt es für fast alle frei lebenden Tiere, aber gerade bei Hunden sind sie besonders wichtig. Hier sollte man sich die in der Presse publizierten Artikel einmal genauer ansehen und sich den dadurch entstandenen Schaden einmal hoch rechnen. Nicht selten kommen da Geldbeträge zustande, die weit über tausende von Euros kommen und in die Haushaltskasse ein starkes Loch reißen, weil der Hundehalter für alle entstandenen Schäden in voller Höhe haften muss und keine Hundehaftpflicht abgeschlossen hat.

Deshalb sollte jeder, der sich einen Hund oder ein anderes Tier zulegen möchte, vorab auch über die Schäden die so ein Tier verursachen kann, Gedanken machen. Ein Hund reagiert nun einmal naturgemäß anders als ein Mensch, auch wenn das manche Halter nicht so sehen. Jeder Hund hat ein natürliches Verlangen nach allem Neuen ohne sich bewusst zu sein, dass ein Schaden angerichtet werden kann. Er wird von seinem Urinstinkt geleitet, auch dann wenn er eine gute Erziehung genossen hat, kann dieser in ungewöhnlichen Situationen ausbrechen.

Stellen Sie sich einmal die folgende Situation vor.
Ihr gut erzogener Hund, reißt sich von der Leine los, weil er auf der anderen Straßenseite eine Katze gesehen hat, die bei ihm seinen Urinstinkt ausgelöst hat. Alles rufen von Ihnen ignoriert er. Auf seiner Verfolgungsjagd stürzt ein Kind vom Fahrrad, ein Jogger bricht sich ein Bein, und zwei Autofahrer die ihrem Hund ausweichen wollten, verursachen einen Unfall mit hohem Schaden. Autofahrer, Kleinkind und Jogger müssen von der herbeigerufenen Rettungsstaffel betreut werden, der Jogger kommt zur Behandlung ins Krankenhaus und wird stationär aufgenommen und muss operiert werden. Die Polizei vor Ort sichert die Unfallstelle, nimmt die Schäden auf und stellt gegen Sie als Halter des Verursachers eine Strafanzeige.

Gut für Sie, wenn Sie nun eine Hundehaftpflicht haben, die die entstandenen Kosten für die Wiederherstellung der Gesundheit der am Unfall beteiligten Personen und der Sachschäden aufkommt. Aber durch die Hundehaftpflicht werden nicht nur die Kosten der von Ihrem Hund verursachten Schäden übernommen, sondern die Hundehaftpflicht steht mit ihren Mitarbeitern und deren Fachwissen auch weiterhin für Fragen für Sie bereit und hält somit den entstandenen, seelischen Schaden für Sie weitgehendst gering. Nicht nur dass sie durch die geringe Gebühr für die Sie eine Hundehaftpflicht abschließen können, gegen hohe Kosten gefeit sind, nein die Hundehaftpflicht übernimmt auch alle Folgeschäden die durch ihr Tier entstanden sind. Dies ist nur ein kleines Beispiel, was passieren könnte und dass durch den Abschluss einer Hundehaftpflicht abgedeckt ist.

Deshalb ist es immer sinnvoll sich über eine der angebotenen Hundehaftpflicht zu informieren.
Für die Haftung entstandener Schäden hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch klar definiert, dass der Halter eines Hundes oder eines anderen Tieres für alle Schäden, die durch das Tier entstanden sind aufzukommen hat.

Auf den Monat gerechnet kostet Sie die Hundehaftpflicht einige Euros, die sich täglich gerechnet auf wenige Cents minimieren. Diese paar Cents sollte Ihnen Ihr Liebling aber durchaus wert sein, denn die Hundehaftpflicht wird Ihre Nerven schon alleine wegen des Vorhandenseins so schützen, dass Sie ruhiger und gelassener mit Ihrem Hund spazieren gehen können. Diese Gelassenheit überträgt sich aber auch auf Ihr Tier, dass dadurch besser hört und gehorcht.

Wer als Hundehalter wirklich der Meinung ist, dass er keine Hudnehaftpflicht benötigt der sollte sich noch folgendes Bild im Kopf vorstellen: das eigene Kind wird von einem fremden Hund verletzt. Der Hund war nicht versichert und der Hundehalter hat keinen Euro auf seinem Konto, um dem Kind finanziell beizustehen. Wer soll nun für die nötigen Operationen, Reha Kosten usw aufkommen?

Es stellt sich hier auch die Frage ob man eine Hundehaftpflicht nicht als staatlich verordnete Pflichtversicherung anordnen sollte. Sicherlich werden das viele Hundehalter und verängstigte Mitbürger begrüßen, während andere meinen dass wir staatlich schon genug verordnete Gesetze zu beachten haben. Aber manche Menschen muss man halt auch hier zu ihrem Glück zwingen. Deshalb unbedingt eine Hundehaftpflicht abschleßen. Es lohnt sich.

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Die Schulpferdehaftpflicht - die wichtige Pferdeversicherung

Artikel von Anja | Mittwoch, 7. Juli 2010
Kategorie: Tierversicherung    Tags: Schulpferd, Schulpferdehaftpflicht, Tierversicherung   

Versicherungen - für den Einen oder Anderen ein leidiges Thema, auch wenn es um die geliebten Vierbeiner geht. Doch im Schadensfall sollte man gut versichert sein, sonst kann ganz schnell eine finanzielle Katastrophe drohen. Darum lohnt sich ein Blick auf eine ganz besondere Tierversicherung - die Schulpferdehaftpflicht.

Zunächst stellt sich die Frage, für wen die Schulpferdehaftpflicht von Interesse ist. Wie die Bezeichnung vermuten lässt, ist es eine Haftpflichtversicherung für Pferde, die man im Reitschulbetrieb einsetzt. Eine private Pferdehaftpflicht greift für diese Pferde nicht, da Reitschulpferde im Rahmen des Unterrichts sozusagen verliehen werden und damit dem Gelderwerb ihres Eigentümers dienen. Wie das Schulpferd eingesetzt wird, ob für klassischen Reitunterricht oder ob es für Ausritte verliehen wird, ist dabei nicht von Belang, dies wird alles komplett von der Schulpferdehaftpflicht abgedeckt.

Eine Schulpferdehaftpflicht deckt alle Schäden ab, die beim Reitunterricht durch das versicherte Pferd entstehen können, darunter fallen Schäden (Verletzung oder Tod) des Reitschülers oder – bei Verleih des Pferdes für Ausritte – der Reitbeteiligung. Daneben werden auch Schäden an anderen Personen oder Beschädigungen von Gegenständen im Rahmen von Unterricht oder Ausritt abgedeckt. Durch die Schulpferdhaftpflicht werden somit grundsätzlich alle durch das versicherte Pferde entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, in der Regel ohne Selbstbeteiligung, wobei die jeweiligen Bedingungen des Versicherungsunternehmens zu berücksichtigen sind.

Dazu kommt, dass die Schulpferdehaftpflicht auch die private Pferdehaftpflicht mit einschließt. Damit ist der Pferdehalter durch die Schulpferdhaftpflicht auch im privaten Bereich, also bei der privaten Nutzung des Schulpferdes, abgesichert. So genannte Eigenschäden des Versicherungsnehmers, beispielsweise ein Arm- oder Beinbruch nach einem Sturz vom Pferd, sind jedoch bei der Schulpferdhaftpflicht nicht mitversichert.

Neben Schulunterrichtung und privater Nutzung, deckt die Schulpferdehaftpflicht in der Regel auch das Turnierrisiko und das Weiderisiko mit ab.

Bei vielen Versicherungsunternehmen kann man die Schulpferdhaftpflicht dahingehend erweitern, dass auch Schäden an gemieteten Gegenständen (z.B. Pferdeboxen, Stall- oder Weideanlagen, Hängern) mit abgedeckt werden können. Hierbei gibt es jedoch meist eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers.

Tritt der Schadensfall ein, wird von Seiten der Schulpferdehaftpflicht überprüft, wer für den entstandenen Schaden haftbar ist, wer ihn also in welchem Umfang verschuldet hat. Trifft dies auf den Pferdehalter bzw. Versicherungsnehmer zu, so übernimmt die Schulpferdehaftpflicht die entstehenden Kosten.

Alles in allem ist die Schulpferdehaftpflicht eine wichtige Versicherung für alle, die Pferde gewerbsmäßig einsetzen. Die Schulpferdehaftpflicht gibt ein gutes Gefühl der rechtlichen und finanziellen Absicherung, sollte tatsächlich ein Unfall bzw. ein Schadensfall eintreten. Und gut abgesichert macht Reiten und der Reitsport gleich viel mehr Spaß – der Reitlehrerin oder dem Reitlehrer und auch den Schülern!

Fordern Sie hier ein unverbindliches Angebot für die Schulpferdehaftpflicht

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Regressansprüche der Krankenkassen in der Pferdehaftpflicht

Artikel von Anja | Dienstag, 6. Juli 2010
Kategorie: Allgemein    Tags: Pferdehaftpflicht   

Die Haltung eines Pferdes birgt immer eine hohe Verantwortung. Hier geht es nicht nur um die selbstverständliche Verantwortung für das Pferd selbst, sondern um die für alle Personen, die das Tier reiten oder führen, für alle Schäden, die von dem Tier verursacht werden können. Darum ist der Abschluss einer Pferdehaftpflicht ein unbedingtes Muss. Reitunfälle, Unfälle Dritter, die durch das Pferd herbeigeführt werden können, Schäden, die ein durchgehendes und entlaufendes Pferd anrichten kann, sind teils von sehr erheblichem Umfang, da es sich um Tiere von beträchtlicher Größe und Kraft handelt. Damit sind sie entsprechend kostenintensiv und häufig mit Folgekosten belastet.

Das Reiten gehört zu den risikoreichen Sportarten. Daher kann es bei Reitunfällen zu Problemen mit der Krankenkasse kommen. Eine normale Unfallversicherung deckt solche Risiken nur bedingt, häufig gar nicht ab.

Eine Pferdehaftpflicht muss unbedingt alle Fremdreiter und alle Personen, die mit dem Tier umgehen, also nicht nur bestimmte Personen, einschließen. Sie ist unbedingt unverzüglich bei der Übernahme eines Pferdes abzuschließen. Stellt eine Krankenversicherung oder ein Geschädigter Ansprüche, so gelten diese auch im Fall des Nichtverschuldens des Halters. Zu Unfällen Dritter kann es auch bei der Beaufsichtigung und Führung des Pferdes bei seiner Unterstellung oder einer zeitweiligen, wenn auch nur kurzen, Führung oder Aufsicht kommen. Erschreckte Pferde fallen urplötzlich in den Galopp und sind nicht mehr zu halten, sie können trotz Zaunsicherung auf der Weide ausbrechen, sie können ausschlagen und mehr.

Besonders Personenunfälle im Reitsport sind manchmal sehr schwerwiegend. Hier kann es teils zu langfristigen Behandlungen oder sogar im schlimmsten Fall Teil- oder Vollinvalidität kommen. Deshalb sollte eine Pferdehaftpflicht nach Möglichkeit nicht unter der Deckungsgrenze von 3 bis 5 Mio. abgeschlossen werden.

Jeder Unfall, Schaden oder sonstiger Versicherungsfall ist der Pferdehaftpflicht umgehend und wahrheitsgetreu, auch im Falle der Eigen- oder Mitverschuldung, zu melden. Im Falle eines Personenschadens bei Reitern oder Dritten wird sich die Krankenversicherung oder der Geschädigte selbst zuerst an den Pferdehalter wenden.

Solche Regressforderungen müssen umgehend der Pferdehaftpflicht zugeleitet werden. In keinem Fall sollte ein Pferdehalter selbst reagieren, das führt zu Widersprüchlichkeiten und Problemen im folgenden Versicherungsverfahren. Niemals sollte ein Pferdehalter persönlich an einen Geschädigten eine finanzielle Leistung erbringen. Auch wenn eine Selbstbeteiligungssumme mit der Pferdehaftpflicht vereinbart wurde, sollte der Fall dieser zu erst der Versicherung vorgelegt werden. Es können sich Folgekosten ergeben, die im Augenblick des Entstehens des Schadens noch nicht zu übersehen sind. Die Pferdehaftpflicht wird den Fall prüfen und bei Leistungsanspruch eintreten, im andersartigen Fall ungerechtfertigte Forderungen abwehren.

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Hundeerziehung und Hundehaftpflicht

Artikel von Anja | Donnerstag, 27. Mai 2010
Kategorie: Allgemein    Tags: Hundeerziehung, Hundehaftpflicht   

Wir haben unseren Hund ins Herz geschlossen. Zeiten, in denen das Haustier angekettet am Hoftor stand, sind zum Glück vorbei. Der Gesetzgeber verbietet die Kettenhaltung rigoros. Tierschutz wird großgeschrieben. Der Hund ist zum Familienmitglied geworden.

Viele Hundebesitzer können sich ein Leben ohne ihren Vierbeiner nicht mehr vorstellen, gegenseitige Liebe und Wertschätzung prägen das Zusammenleben. Es gibt aber auch immer wieder Situationen, in denen man verzweifelt ist oder sich für seinen Hund schämt. Wenn er andere Hunde anbellt, nicht kommt, wenn man ihn ruft oder wenn er wie verrückt an der Leine zieht, wünscht man sich, man hätte die Hunderziehung nicht so schleifen lassen. Das Wichtigste am harmonischen Miteinander zwischen Mensch und Hund ist die Hundeerziehung. Von Anfang an sollte eine konsequente Hundeerziehung ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens sein, denn nur dann ist die Freude mit dem Vierbeiner grenzenlos.

Jede Mensch-Hund-Beziehung muss durch eine klare Hierarchie geregelt sein, der Hund muss eine untergeordnete Rangposition zugewiesen bekommen. Herrchen und Frauchen, die sich mit der Hundeerziehung schwer tun, können sich an zahlreiche Hundeschulen wenden. Die Trainer verstehen etwas von ihrem Geschäft und werden unsicheren Hundebesitzern alles Notwendige beibringen, um die Hundeerziehung zu einem erfolgreichen Prozess werden zu lassen. Der Bedarf ist da, Hundeschulen in Deutschland haben einen regen Zulauf. Am Ende ist der Hundbesitzer zufrieden, weil er weniger Stress hat und der Hund ist auch dankbar, denn er hat wieder klare Regeln und Strukturen. Die Grundlagen einer erfolgreichen Hundeerziehung sind Verständnis, Verantwortungsbewusstsein und Konsequenz. Lässt man die Hundeerziehung nur kurze Zeit schleifen, bricht der Hund schnell wieder aus und alles ist so wie vorher.

Ebenso wichtig wie die Hundeerziehung ist die Hundehaftpflicht. Jeder Halter muss für alle Schäden bezahlen, die von seinem Hund verursacht werden. So will es die deutsche Gesetzgebung. Dabei geht es um Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Da die private Haftpflicht für Schäden, die der eigene Hund verursacht, meist nicht aufkommt, ist eine Absicherung über eine Hundehaftpflicht absolut notwendig. Da es viele verschiedene Anbieter gibt, lohnt es sich, Tarife und Leistungen der Hundehaftpflicht zu prüfen und miteinander zu vergleichen. Man sollte eine Hundehaftpflicht wählen, bei der die Deckungssumme bei Sach- und Personenschäden mindestens 3 Millionen Euro beträgt. Ist so eine hohe Summe denn sinnvoll? Wenn ein Hund beispielsweise einen schweren Verkehrsunfall verursacht, bei dem Menschen verletzt, Fahrzeuge kaputt gefahren und Straßenbauten zerstört werden, kann nur eine Hundehaftpflicht helfen, denn die Kosten für den entstandenen Schaden können ins Unermessliche steigen und 3 Millionen Euro sind dann schnell erreicht.

Schon ab 5 Euro Beitrag der Hundehaftpflicht ist ein umfassender Schutz möglich, will man den Versicherern glauben. Dabei ist der Tarif der Hundehaftpflicht u.a. abhängig von der Höhe der Selbstbeteiligung, von Rasse und Alter des Hundes und natürlich von der Deckungssumme im Schadensfall.

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Pferdehalter Rechtsschutz: Sichern Sie sich Ihre Rechte als Pferdehalter und Reiter!

Artikel von Anja | Dienstag, 11. Mai 2010
Kategorie: Rechtsschutzversicherung    Tags: Rechtsschutz, Tierversicherung   

Eine Rechtsschutzversicherung für Reiter und Pferdehalter, wer braucht die schon, könnte man denken. Und doch kann diese Versicherungsart für alle, die ein Pferd als Eigentum haben oder als Reiter unterwegs sind, eine enorme Bedeutung bekommen. Nämlich spätestens dann, wenn es Rechtsstreitigkeiten gibt, die in Zusammenhang mit dem Pferd stehen und dadurch nicht mehr unter die private Rechtsschutzversicherung fallen.

Welche Rechtsstreite sind denkbar?
Es beginnt bereits vor dem Kauf bzw. der Tierhaltung, denn dies kann sich sehr wohl auch als Rechtsstreit entpuppen. Falsch formulierte Kaufverträge sind hier denkbar, durch die man beispielsweise mit einem Rechtsstreit konfrontiert wird. Und dies kann teuer werden, da es ja oft um nicht unerhebliche Summen im Bereich “Pferde” geht. Bereits hier deckt eine Rechtsschutzversicherung für Pferdehalter entstehende Kosten ab.

Oder was passiert bei einem Tierarztfehler, gegen den man vorgehen möchte, um den finanziellen Schaden, der sich evtl. durch eine falsche Behandlung abzeichnet, gegenüber dem Verursacher geltend zu machen? Auch hier ist der Beistand dieser Rechtsschutzversicherung gefragt, denn eine Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen vor Gericht kann eine sehr aufwendige und vor allem kostenintensive Angelegenheit werden.

Auch wenn solche Arztfehler vielleicht selten sind, so kommt es doch öfters zu gesundheitlichen Schäden bei Pferden. Falsches oder giftiges Futter im Stall, in welchem das eigene Pferd untersteht, mutwillige Verletzungen der Pferde sind alles Vorfälle, die zu Rechtsstreitereien eskalieren können und um dann nicht auf Rechtsanwalts-, Gerichts- oder auch Gutachterkosten sitzen zu bleiben, empfiehlt sich diese Versicherungsart sehr wohl.

Und nicht zuletzt der klassische Unfall als Reiter eines Pferdes: Das Tier wird erschrocken, scheut oder gerät sonst wie in Rage und es ereignet sich dadurch ein Unfall, dessen Tathergang nicht abgeklärt ist. Dadurch ist auch die Schuldfrage offen. Ein solcher Unfall muss nicht mit materiellen Schäden enden, auch wenn das niemand wünscht. Es kann sehr wohl auch zu Personenschäden kommen. Und wer dann keine Rechtsschutzversicherung an seiner Seite hat, wird durch Kosten konfrontiert, die sicherlich in keinem Bezug zu den jährlichen Versicherungsgebühren stehen. Denn diese sind relativ günstig, während ein Gerichtsverfahren mit den Nebenkosten sehr wohl in die Tausende gehen kann.

Ein Pferd ist nicht immer kalkulierbar, ebenso der Umgang damit, aber die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung für Pferdehalter und Reiter sind sehr wohl übersehbar, so dass sich diese Rechtsschutzversicherung  für Pferdehalter schnell bezahlt machen kann.

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Hundehaftpflicht als wichtigste Hundeversicherung

Artikel von Anja | Dienstag, 4. Mai 2010
Kategorie: Tierversicherung    Tags: Hund, Hundehaftpflicht   

Ein treuer Freund oder liebster Wegbegleiter - das ist der Hund für viele Menschen. Doch man sollte sich nicht von den treuen Augen blenden lassen. Jeder Hund kann durch übermütiges Spielen, plötzliche Aggressivität oder Ängstlichkeit, dritte Personen oder Sachen beschädigen, die dann vom Hundehalter ersetzt bzw. bezahlt werden müssen.

Da man nie weiß was auf einen zukommt und in welcher Situation der Hund wie reagiert, ist es notwendig eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Diese übernimmt dann im Schadensfall die Kosten, die der Hund verursacht hat.

Im BGB Gesetzbuch ist das Ganze geregelt.
Zitat § 823 Schadensersatzpflicht: “Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.” Ebenso im Paragraphen 833, da dieser die Gefährdungshaftung klärt, die vom Hundehalter ausgeht. Also allein aus dem Besitz heraus haftet der Hundehalter für alle Schäden, die der Hund verursacht.

Um das Ganze mal eindeutiger aufzuzeigen hier ein paar Schadensbeispiele:

Sie wohnen in einer Mietwohnung, in der der Vermieter Parkett- oder Laminatboden verlegt hat. Sie ziehen mit Ihrem Hund in diese Wohnung und er zerstört in seiner Spiellaune ein Teil davon. Das muss ersetzt werden, entweder durch Sie selber, oder eben durch die Hundehaftpflicht. Aber Achtung, nicht alle Hundeversicherer zahlen auch die sogenannten Mietsachschäden. In dieser Hundehaftpflicht sind sie enthalten.

Sie laufen die Straße entlang und haben Ihren Hund an der Leine. Auf einmal sieht er einen Hund auf der anderen Straßenseite und reißt sich los. Als er über die Hauptstraße rennt müssen Autos so stark bremsen, dass sie aufeinander fahren. Auch hier für müssen Sie auf kommen.

Sie gehen durch den Park und spielen mit Ihrem Hund. Plötzlich sieht er einen anderen Hund stürmt auf ihn los und fängt an ihn zu beißen. Für die Versorgung der Verletzung des anderen Hundes müssen Sie auch aufkommen.

Sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit Ihrem Hund. In einem unbeachteten Moment fängt der Hund an sich über die Schuhe der Nachbarn im Hausflur her zu machen. Auch für die Ersetzung der Schuhe müssen sie auf kommen. Gut, wer eine Hundehaftpflicht abgeschlossen hat.

Wie Sie sehen gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten und Situationen in denen eine Hundehaftpflicht notwendig ist. Vor allem Personenschäden – ein Biss vom Hund ist das kleine Gesicht eines Kindes – sind nicht von den eigenen Ersparnissen zu bewältigen.

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Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflicht

Artikel von Anja | Freitag, 30. April 2010
Kategorie: Privathaftpflicht    Tags: Privathaftpflicht   

Wer für sich und eventuell für seine Familie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ist im Regelfall vor Forderungen anderer geschützt, wenn man oder eine der mitversicherten Personen einmal fremdes Eigentum beschädigen sollte. Auch Personenschäden (also Verletzungen zum Beispiel) und Vermögensschäden (zum Beispiel Einkommensverlust) sind versichert.

Im Normalfall zahlt dann die Privathaftpflicht, wenn der Schaden unabsichtlich entstanden ist. Die Privathaftpflicht hilft dem Versicherungsnehmer auch dann, wenn dieser nicht ganz so umsichtig gehandelt hat. Im Fachjargon heißt das: wenn der Versicherungsnehmer die im Verkehr übliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.

Bei absichtlichem und gewolltem Handeln (sogenannter Vorsatz) ist der Versicherungsnehmer nicht versichert und muss selbst in die Tasche greifen.

Als Besonderheit gilt nun der Gefälligkeitsschaden. Was ist eigentlich ein Gefälligkeitsschaden? Ganz einfach:
Wenn man einer Person einen Gefallen erweist, Hilfe leistet und dabei dieser Person oder deren Eigentum einen Schaden zufügt, dann handelt es sich um einen Gefälligkeitsschaden der Privathaftpflicht.

Beispiele für Gefälligkeitsschäden gibt es viele. Hier sind einige von ihnen aufgeführt:

1. Man hilft während des Umzugs eines Freundes beim Tragen. Plötzlich fällt einem dabei die teure Blumenvase aus der Hand und die Blumenvase zerbricht.

2. Der Nachbar ist im Urlaub. Man versprach, die Blumen zu gießen. Leider haben das einige empfindlichere und wertvolle Pflanzen nicht überlebt.

3. Auf dem Parkplatz eines Baumarkts wird man von einer Frau angesprochen, ein paar schwere Spanplatten in den Kofferraum ihres Kombis zu verladen. Dabei zerkratzt man die Innenverkleidungen.

4. Man wird vom Nachbarn gebeten, eine Postsendung entgegen zu nehmen. Irgendwie wandert diese dann in den Papiermüll. Leider war es eine Zahlungsaufforderung, die nun nicht mehr rechtzeitig beglichen werden konnte. Es entstehen Mahngebühren etc.

6. Weil man die losen Dachziegel wieder festrücken will, steigt man auf das Dach des Nachbarn. Dabei löst sich einer der Dachziegel und fällt dann dem Nachbarn auf den Kopf, so dass er für eine Woche arbeitsunfähig geschrieben werden muss.

Die Versicherungsanbieter der Privathaftpflicht sind nicht verpflichtet, solche Schadensfälle mit zu versichern. Denn eigentlich wäre in solch einem Fall keiner schadenersatzpflichtig. Es würde so angesehen, als wenn der Geschädigte selbst den Schaden verursacht hätte. Wenn dieser also durch eigene Unachtsamkeit sein Eigentum beschädigte, würde ja auch kein anderer dafür gerade stehen müssen.

Der Gefälligkeitsschaden ist nur mitversichert, wenn sie in der Versicherungspolice oder in den besonderen Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung, die man ja spätestens als Anlage zur Versicherungspolice erhält, aufgeführt ist. In den allgemeinen Haftpflichtbedingungen sind sie in der Regel nicht versichert.

Hier gibt es eine preisgünstige Privathaftpflicht inkl. Gefälligkeitsschäden.

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